GESCHICHTE

Das Geschäftsjahr 1985 war für die Bayerische Raiffeisen-Zentralbank (BRZ) ein schicksalhaftes Jahr. Am 2. Dezember 1985 schloss sie mit der DG Bank, Frankfurt, einen notariellen Vertrag, in dem sich die DG Bank verpflichtete, sämtliche per 2. Dezember 1985 bekannten Verbindlichkeiten der BRZ zum Nennwert zu übernehmen. Die BRZ verpflichtete sich in diesem Vertrag, in entsprechendem Umfang Aktiva nebst evtl. bestellten Sicherheiten zum Teilwert auf die DG Bank zu übertragen.

Mit der Übertragung der Bankgeschäfte ermöglichte die DG Bank der BRZ die Deckung des Wertberichtigungsbedarfs in Höhe von rd. 1,5 Milliarden DM, der sich aus der Finanzierung von Bauträgern und Bauherrenmodellen ergeben hatte.

Die Aktionäre der BRZ haben am 30. Januar 1986 in einer außerordentlichen Hauptversammlung mit großer Mehrheit der Übertragung zugestimmt. Vorausgegangen waren sehr intensive und ernsthafte Diskussionen und Überlegungen, die jedoch keine anderen realistischen Alternativen erkennen ließen. Mit dieser Lösung wurde erreicht, dass die Raiffeisenbanken finanzielle Leistungen zur Sanierung der BRZ nicht erbringen mussten und dass die Genossenschaften und Kunden weiterhin wie bisher bankmäßig betreut werden.

Nach der Abspaltung des Bankgeschäftes bleibt die BRZ als Aktiengesellschaft in Form einer Beteiligungsgesellschaft erhalten. Sie weist ein unverändertes Grundkapital von 162,5 Mio. DM aus. Wesentliche Beteiligungen sind: DG Bank, BayWa, Münchener Hypothekenbank, Bayerische Raiffeisen Vertriebs- und Verlagsgesellschaft, Rechenzentrale bayerischer Genossenschaften, Molkereizentrale Bayern, Südvieh-/Südfleisch-Gruppe, Bavaria Schiffahrts- und Speditions AG, BLE, WVG und Raiffeisen Touristik GmbH. Diese verbleibenden Beteiligungen lagen im besonderen Interesse der genossenschaftlichen Organisation in Bayern.

Die Gesellschaft firmiert nach Eintragung der von der Hauptversammlung der Bayerischen Raiffeisen-Zentralbank AG vom 26. Juni 1986 beschlossenen Satzungsänderung im Handelsregister als "Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft". Im Sprachgebrauch hat sich die Kurzbezeichnung "BRB" eingebürgert.

Unmittelbar nach der Hauptversammlung vom 26. Juni 1986 konstituierte sich der neue Aufsichtsrat und wählte Herrn Bezirkspräsident Manfred Nüssel zu seinem Vorsitzenden und die Herren Verbandsdirektor WP Wilhelm Frankenberger und Bankdirektor Georg Schreg zu seinen Stellvertretern. Das bisherige stellvertretende Vorstandsmitglied Herr Bankdirektor Hans Hösle wurde zum ordentlichen Vorstandsmitglied ernannt und gleichzeitig zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden berufen. Somit gehören dem Vorstand die Herren Karl Fehrenbach als Vorsitzender und Hans Hösle als stellvertretender Vorsitzender an.

In seiner Sitzung vom 29. September 1986 verabschiedete der Aufsichtsrat neue Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Ferner genehmigte er die Referatsverteilung für den Vorstand und den Organisationsplan der BRB. Damit wurden die Grundlagen für die Tätigkeit der BRB in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft gelegt.