Präambel

Die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (BRB) ist die Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Raiffeisen-Zentralbank AG. Nach Abspaltung des Bankgeschäftes hält die BRB seit 1986 Beteiligungen, die von besonderem Interesse für die genossenschaftlichen Organisation in Bayern sind. Eine zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband Bayern sowie dessen Gremien ist wünschenswert und wird deshalb praktiziert und weiterhin angestrebt.

Vertretung der Region

Die BRB als Beteiligungsgesellschaft der bayerischen Primärgenossenschaften vertritt die Interessen ihrer Aktionäre im genossenschaftlichen Verbund. Gemäß ihrem Selbstverständnis ist es aber auch Aufgabe der BRB, die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Unternehmen, an der sie beteiligt ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Über die regionale Bündelung der Kapitalinteressen will die BRB aber auch im Sinne ihrer Aktionäre Einfluss auf alle Bereiche des Verbundes nehmen.

Um dies zu gewährleisten, nimmt die BRB stellvertretend für ihre Aktionäre Mandate in den Aufsichtsräten von Unternehmen wahr, an denen sie beteiligt ist.

Wahl der Mandatsträger

Die Aktionäre der BRB wählen gemäß dem Aktiengesetz den Aufsichtsrat der BRB. Hierbei sollen die regionalen Interessen der Primärbanken und der beteiligten Verbundunternehmen berücksichtigt werden um eine angemessene Vertretung aller Anteilseigner der BRB zu erreichen. Die gewählten Aufsichtsräte fungieren als Ansprechpartner in der jeweiligen Region.

Der Aufsichtsrat beruft gemäß § 84 AktG den Vorstand.

Strategische Beteiligungen

Die Beteiligungen der BRB an Verbundunternehmen sind als strategische Beteiligungen der Region Bayern zu bewerten. Die Beteiligungen sollten dem Gewicht der Region entsprechen. Die BRB wird künftige Beteiligungsangebote der Verbundunternehmen stellvertretend für die bayerischen Banken wahrnehmen, soweit dies die Organe der Gesellschaft im Einzelfall beschließen und diese Beteiligungsangebote strategisch sinnvoll und betriebswirtschaftlich vertretbar sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Anteilseigner die BRB hierzu mit dem notwendigen Kapital ausstatten.

Zusammenarbeit mit anderen Holdingesellschaften

Zur Unterstützung ihrer Ziele und der Interessenvertretung der Aktionäre der BRB erfolgt in Bayern eine enge Zusammenarbeit und laufende Abstimmung mit der Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken (BVB). Überregional arbeitet die BRB unter Beachtung der Interessen ihrer Aktionäre mit den anderen genossenschaftlichen Beteiligungsgesellschaften in Deutschland zusammen.